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04.09.2010
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News Arbeitsrecht
Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Kompetenzen bei Kreditvergabe überschritten?
Im Rahmen der sog. Pooth - Affäre ist bei einer internen Revision bei der Stadtsparkasse Düsseldorf eine Kreditvergabe durch einen Generalbevollmächtigten des Kreditinstituts über ein Gesamtvolumen von ca. 20...
Teilbeschäftigtes Betriebsratsmitglied
Auch wenn die Betriebsratstätigkeit eines teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitglied dessen Arbeitszeit übersteigt, hat es zunächst um Freizeitausgleich nachzusuchen und steht ihm nicht sofort ein Vergütungsanspruch zu.Tenor 1. Auf...
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: "Abwrackprämie" ist nicht auf Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") anzurechnen
Essen. Nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) ist die sog. "Abwrackprämie" (staatliche Umweltprämie) von einer bedarfsmindernden Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") ausgenommen.Die Umweltprämie...
Arbeitsgericht Düsseldorf: Skandal im Bauamt der Stadt Ratingen nun auch beim Arbeitsgericht Düsseldorf
er Skandal im Bauamt der Stadt Ratingen, über den in der Presse bereits berichtet wurde (Berichte u.a. in der Rheinischen Post vom 04.05.2010, 06.05.2010, in der Westdeutschen Zeitung vom...
Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen
Durch Gesetz vom 21. November 2007 gliederte das Land Nordrhein-Westfalen die Versorgungsverwaltung in die allgemeine Verwaltung ein und löste die Versorgungsämter zum 1. Januar 2008 auf. Die Aufgaben der...
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Bundesarbeitsgericht zur Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und den Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage

(Stuttgart) Bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung muss der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist innerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen, wenn sich die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nicht als eine solche mit der rechtlich gebotenen Frist auslegen lässt.

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Landesarbeitsgericht Hamm bestätigt außerordentliche Kündigung wegen „Blüten im Dortmunder Rathaus“

(Stuttgart) Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am 26.08.2010 die außerordentliche Kündigung einer Mitarbeiterin im Straßenverkehrsamt der Stadt Dortmund bestätigt, die in dem Verdacht steht, Geld aus der Kasse gegen Falschgeld ausgetauscht zu haben.

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Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

(Stuttgart) Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören (§ 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX).

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Konkurrentenklage - Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens

(Stuttgart) Gemäß Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Dies begründet ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren Durchführung anhand der in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Auswahlkriterien. Der am besten geeignete Bewerber hat für die ausgeschriebene Stelle einen Besetzungsanspruch.

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Keine Benachteiligung bei nicht vergleichbarer Bewerbersituation

(Stuttgart) Die unmittelbare Benachteiligung wegen eines vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpönten Merkmals muss in vergleichbarer Situation geschehen. Ist der „Beschäftigte“ erst Bewerber, so muss seine Bewerbung mit der anderer Bewerber vergleichbar sein. Dies ist nach dem vom Arbeitgeber entwickelten Anforderungsprofil zu beurteilen, wenn dieses nach der allgemeinen Verkehrsanschauung plausibel erscheint.

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Experten

Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Mietrecht in Münster:
Ralf Gerke (Kanzlei am Domplatz)

Arbeitsrecht in Pfaffenhofen:
Cornelia Herion-Cini (HCL Rechtsanwälte GbR)

Arbeitsrecht, Medizinrecht in Düsseldorf:
Christoph Burgmer (Burgmer Rechtsanwälte)

Arbeitsrecht, Verkehrsrecht in Elmshorn:
Sven Rüter (Düwel & Zinger)

Arbeitsrecht, Mietrecht in Berlin:
Alexander Bredereck (Rechtsanwälte Bredereck und Willkomm)

Pressemitteilungen
Bundesarbeitsgericht zur Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und den Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage

(Stuttgart) Bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung muss der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist innerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen, wenn sich die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nicht als eine solche mit der rechtlich gebotenen Frist auslegen lässt.

Landesarbeitsgericht Hamm bestätigt außerordentliche Kündigung wegen „Blüten im Dortmunder Rathaus“

(Stuttgart) Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am 26.08.2010 die außerordentliche Kündigung einer Mitarbeiterin im Straßenverkehrsamt der Stadt Dortmund bestätigt, die in dem Verdacht steht, Geld aus der Kasse gegen Falschgeld ausgetauscht zu haben.

Konkurrentenklage - Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens

(Stuttgart) Gemäß Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Dies begründet ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren Durchführung anhand der in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Auswahlkriterien. Der am besten geeignete Bewerber hat für die ausgeschriebene Stelle einen Besetzungsanspruch.

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